Drohnen

Bild: AdobeStock

Das SLF in Davos kann dank Drohnen die Lawinensituation besser einschätzen, und Drohnen können bei der Suche nach Vermissten helfen. Allzu oft sind Drohnen aber reines Freizeitvergnügen. Hunderttausende Drohnen sind bereits in Umlauf, Zehntausende werden pro Jahr gekauft. Und so werden Drohnen für alle, die in der Natur Ruhe suchen, immer mehr zum Ärgernis. Problematisch wird es sogar, wenn Drohnen Lebensräume von Tieren überfliegen. Flugverbände, Natur- und Umweltschutzorganisationen und Sportverbände appellieren darum an Drohnenbesitzer, Rücksicht auf Mensch und Tier zu nehmen sowie Tipps und wichtige Grundregeln einzuhalten.

Neue Drohnenregulierung ab 2021

Die Schweiz übernimmt die europäische Drohnenregulierung. Diese tritt ab 1. Januar 2021 in Kraft. Die Regulierung ermöglicht Drohnenpiloten, im gesamten europäischen Luftraum nach den gleichen Regeln zu fliegen.

Zu den Neuerungen auf der Website des Schweizerischer Verband Ziviler Drohnen (SVZD)

Bundesamts für Zivilluftfahrt BAZL: Häufig gestellte Fragen zur neuen Drohnenregulierung ab 1. Januar 2021

Vorerst gilt

  • Eine Haftpflichtversicherung für Drohnen ab 500g Gesamtgewicht ist obligatorisch. Der Versicherungsnachweis ist mitzuführen. (Ab 1. Januar 2021: 250g Gesamtgewicht)
  • Auch für Drohnen unter 500g wird eine Versicherung empfohlen.
  • Fliegen in Jagd- und Naturschutzgebieten sowie Störungen Dritter sind zu vermeiden.
  • Eine Basisschulung zum sicheren Umgang mit einer Drohne ist empfehlenswert.
  • Aufnahmen von Personen dürfen nur dann gemacht werden, wenn diese ihr Einverständnis dazu geben. 
  • Unabhängig von der Gewichtsklasse gilt: Luftfahrzeuge dürfen nicht in riskanter Weise betrieben werden. Gemäss Artikel 237-239 StGB ist die vorsätzliche Störung des öffentlichen Verkehrs und öffentlicher Betriebe strafbar.
  • Flüge über militärische Anlagen sind verboten.

Quelle: www.safedroneflying.aero

Orte mit wenig Störpotenzial auswählen

  • Übersichtliche Orte, wenn keine Vögel und andere Wildtiere zu sehen sind.
  • Siedlungsgebiete ohne Menschenansammlungen.

Rücksichtsvoll fliegen

  • Wildtiere nicht direkt anfliegen und nicht verfolgen.
  • Flug sofort abbrechen, falls Tiere eine Reaktion zeigen.
  • Flug sofort abbrechen, wenn Raben- oder Greifvögel heranfliegen oder die Drohne angreifen. Die Drohne wird als Bedrohung wahrgenommen.
  • Flüge in sensiblen Gebieten vermeiden
  • Wenn sich Schwärme von Wasservögeln oder Gruppen von Wildtieren in Sichtbereich befinden.
  • Wenn ein Vogel flieht, fliegt oft der ganze Schwarm auf.
  • Im Bereich von Felswänden sowie über Hecken und Schilfflächen mit genügend Abstand fliegen. Hier leben störungsanfällige Vögel und andere Wildtiere, die bereits auf grosse Distanz empfindlich reagieren.

Flüge unterlassen:

  • In Naturschutzgebieten und Wildruhezonen sowie deren Umgebung.
  • In Wasser- und Zugvogelreservaten sowie in eidgenössischen Jagdbanngebieten.
  • Drohnenflüge sind in diesen Gebieten verboten

Quelle: www.vogelwarte.ch

 

Gesetz ist Gesetz

  • Klären Sie vor Ihrem Flug ab, ob Sie am geplanten Ort ohne Bewilligung fliegen dürfen.
  • Halten Sie Einschränkungen und Flugverbote konsequent ein.

Sicherheit geht vor, mit oder ohne Drohne

  • Wählen Sie einen sicheren Stand(ort) und lassen Sie sich nicht ablenken.
  • Trennen Sie Drohnenfliegen konsequent von Sicherungs- und Seilmanipulationen.
  • Überraschen Sie oder lenken Sie keine anderen Bergsporttreibenden ab.

Respekt und Rücksicht

  • Nährern Sie sich mit Ihrer Drohne nicht unbeteiligten Bergsporttreibenden.
  • Respektieren Sie ihre Privatsphäre und ihr Recht auf ein ungestörtes Bergerlebnis.
  • Filmen Sie nur Personen, die ihr Einverständnis dafür gegeben haben.

Besondere Vorsicht rund um Hütten

  • Holen Sie für Flüge in Hüttennähe das Einverständnis des Hüttenwarts/der Hüttenwartin ein.
  • Brechen Sie Ihren Flug ab, wenn sich Helikopter nähern.
  • Beachten Sie, dass das Fliegen über Menschenansammlungen (z.B. auf der Terrasse) ev. eine Bewilligung braucht. 

Nehmen Sie Rücksicht auf Natur und Wildtiere

  • Brechen Sie Ihren Flug ab, wenn Wildtiere eine Reaktion zeigen oder gar die Drohne angreifen.
  • Meiden Sie sensible Bereiche (z.B. Felswände mit Vögeln, Wintereinstandsgebiete).
  • Beachten Sie Flugverbote in Schutzgebieten  (z.B. in eidg. Jagdbanngebieten und weitere).

Quelle: SAC

 

Website des Schweizerischen Verband Ziviler Drohnen (SVZD)

 

Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL: Regeln und allgemeine Fragen zu Drohnen

Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL: Neue Drohnenregulierung ab 1. Januar 2021

Karte mit Einschränkungen für Drohnen

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